Die Begutachtung

Seit dem 01.01.2017 wird für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ein neues Begutachtungsinstrument eingesetzt. Im Fokus der Begutachtung steht der einzelne Mensch mit seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen – unabhängig davon, ob dieser geistig, körperlich oder psychisch erkrankt ist. Das heißt es wird die individuelle Pflegesituation in der sich die jeweilige Person befindet angeschaut.

Hierbei werden dann beispielsweise Fragen gestellt wie u.a.:

  • Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden?
  • Was kann der oder die Pflegebedürftige Person im Alltag alleine leisten?
  • Wie selbstständig ist der oder die Erkrankte?
  • Wobei benötigt er oder sie Unterstützung?

Diese Form der Begutachtung ermöglicht es den Menschen ganzheitlich zu erfassen und nicht lediglich auf seine körperlichen Gebrechen zu reduzieren. Hiervon profitieren besonders an Demenz erkrankte Personen die oftmals einen besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf aufweisen.

Der Gutachter wird dann nach der Antragsstellung einen Termin zur Begutachtung mit der pflegebedürftigen Person vereinbaren. Idealerweise ist bei diesem Termin dann auch ein Angehöriger oder ggf. Betreuer vor Ort.

Haben Sie weitere Fragen rund um die Begutachtung oder wünschen Sie ein ausführliches Beratungsgespräch? Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.