Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.

Diese Leistungen dienen dazu, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zuhause zu unterstützen. Hierdurch wird beispielsweise die Möglichkeit geboten einen Arztbesuch durch eine Betreuungskraft zu begleiten oder mehrmals im Monat eine hauswirtschaftliche Unterstützung zu erhalten.

Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das Budget kann wie folgt verwendet werden:

  • Als zusätzlichen Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege
  • Eine ambulante Betreuungskraft die zu Ihnen nach Hause kommt und sich um Sie bzw. Ihre pflegebedürftige Person kümmert oder Sie zu Arztbesuchen, Behördengängen usw. begleitet.
  • Zur Nutzung niedrigschwelliger Betreuungsangebote wie beispielsweise dem Café Einstein
  • Unterstützung im Haushalt durch eine hauswirtschaftliche Kraft
  • zusätzliche Finanzierung einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege

Restbeträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen werden und noch bis zum 30.06. genutzt werden.

Lassen Sie Ihre Leistungen nicht verfallen! Ihre Pflegekasse kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Ansprüche konkret verfügbar sind.

Haben Sie noch Fragen zu der Verwendung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Dann rufen Sie gleich an. Wir beraten Sie gerne!