Was kosten die Leistungen der Tagespflege?
Zur Finanzierung der Leistungen der Tagespflegeeinrichtungen werden Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Diese können für jede Einrichtung unterschiedlich sein.
Der Tagessatz setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
1. Kosten für Pflege, Betreuung und Fahrkosten
- Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen
- Aufwendungen für Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung
- Aufwendungen der für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
- Aufwendungen für die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück
2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Mahlzeiten, Reinigung, etc.
3. Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und Einrichtungsgegenstände, beispielsweise für Miete oder Pacht (Investitionskosten)
Wie werden Leistungen der Pflegeversicherung beantragt?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen grundsätzliche Sie selbst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Können Sie dies nicht mehr selbst erledigen, wird Ihr Betreuer oder gesetzlicher Vertreter Ihnen dabei behilflich sein.
Es ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da die Leistungen frühestens ab dem Datum der Antragstellung bezahlt werden können. Ein verspätet gestellter Antrag kann dazu führen, dass die Leistungen erst ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden können, obwohl Sie die Voraussetzungen schon zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt haben.
Nachdem die Leistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragt wurden, wird Sie der medizinische Dienst der Krankenversicherung zu Hause besuchen und ein Pflegegutachten erstellen. Dieses Gutachten wird an Ihre Pflegekasse gesandt, die dann über die Leistungen aus der Pflegeversicherung entscheidet.