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Für Eltern

Kennen Sie solche Gedanken?
  • Wie viel bekommt mein Kind mit von der psychischen Erkrankung / Sucht?
  • Ich schäme mich so vor meinem Kind.
  • Ich habe selbst kaum Kraft für mich, wie soll ich mich dann richtig um mein Kind  kümmern?
  • Ich bin stolz auf meine Kinder, dass sie so selbständig sind und mir helfen. Aber verlange ich nicht zu viel von ihnen? Sie sind so ernst.
Wissen Sie, dass Kinder solche Fragen stellen?
  • Werde ich auch krank?
  • Kann ich mich anstecken?
  • Was muss ich tun damit meine Mama oder mein Papa wieder gesund wird?
  • Bin ich schuld an der Krankheit meiner Mama / meines Papas?
  • Was kann ich tun, damit diese Krankheit nie wieder kommt?
Wir unterstützen Sie als Eltern!
  • Wir befürworten Ihre elterliche Verantwortung und setzen uns für eine Stärkung Ihrer Erziehungskompetenzen ein.
  • Wir ermutigen Sie, innerhalb der Familie offen und ohne Scham über Ihre Erkrankung zu sprechen.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Kind einen Krisenplan für die Zukunft.
  • Wir vermitteln bei Bedarf und auf Wunsch weiterführende Hilfen.
Wie arbeitet proanima mit Ihren Kindern?
Grundsätzlich nur mit Ihrem Einverständnis!
pro anima für Eltern suchtkranker Kinder
  • in einem ersten Familiengespräch
  • in Einzelkontakten
  • in Gruppen mit anderen Kindern
  • in begleitenden Familiengesprächen
  • gegebenenfalls unter Einbeziehung wichtiger stützender Bezugspersonen und
  • wenn sinnvoll und gewünscht mit anderen Personen / Institutionen

In allen Kontakten ist es uns wichtig, Ihrem Kind einen Raum von Vertrauen, Sicherheit, Entlastung und Entfaltung zu bieten.

Sie können direkt mit uns Kontakt aufnehmen oder / und um eine Vermittlung über andere Personen / Institutionen (z.B. Arzt, Klinik, Suchthilfe, Jugendhilfe, Sozialpsychiatrischer Dienst) bitten.

In einem unverbindlichen und vertraulichen Erstgespräch informieren wir Sie gern ausführlich über die Arbeit von proanima.

Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen gemeinsam vereinbart.

Die Beratung ist für Sie kostenlos und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.