Wie kann ich mich von der Rundfunkbeitragspflicht (vormals GEZ) befreien lassen?
- Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Diese Option besteht beispielsweise, wenn Sie Empfänger von Leistungen nach den Gesetzbüchern SGB II (Arbeitslosengeld 2) oder SGB XII (Grundsicherung)
- Weitere Befreiungskriterien kann man unter folgendem Link einsehen: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/
- Einen Befreiungsantrag für die Rundfunkbeiträge finden sie hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
- ACHTUNG: Bitte denken Sie daran, regelmäßig möglichst vor Ablauf des bewilligten Befreiungszeitraumes erneut und rechtzeitig die Befreiung zu beantragen!
- Bei weiteren Fragen stehen die Schuldner- und Insolvenzberater des Caritasverbandes gern zur Verfügung.