Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ab dem 01.07.2022 sind Geldeingänge aller Art auf dem Girokonto nur noch dann vor Pfändung geschützt, wenn der Kontoinhaber über ein Pfändungsschutzkonto verfügt (sogenanntes „P-Konto“). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, bestehende „normale“ Konten auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

Betroffene sollten möglichst frühzeitig die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen. Auf dem P-Konto ist jegliches Einkommen bis zu einem Sockelfreibetrag in Höhe von 1.340 € automatisch vor dem Zugriff des pfändenden Gläubigers geschützt. Wer unterhaltsverpflichtet ist, kann einen „erweiterten Freibetrag“ beantragen. Die hierfür erforderliche Bescheinigung können Sie bei dem Caritasverband Ostvest e.V.

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