Inklusionsförderung

Am 26.03.2009 ist die Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten.
Ziel dieser Konvention ist es, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und nicht mehr die Integration von Menschen mit Behinderung in die Regelsysteme unter Beachtung spezieller oder individueller Förderungen. Das gemeinsame Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung soll Normalität werden und nicht mehr von einem stigmatisierenden Verständnis von Behinderung geprägt sein.

Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (Inklusion) ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention.

Der Fachdienst Inklusionsförderung hat sich auf den Weg gemacht Inklusion zu gestalten, weil wir der Überzeugung sind, dass Inklusion nicht durch die UN-Behindertenrechtskonvention, das neue BTHG oder die geplante SGB VIII –Reform verordnet werden kann, sondern weil wir glauben, dass Inklusion gelebt werden muss.

Inklusion stellt für uns eine wichtige und elementare innere Haltung dar, die als Motor für eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung dienen kann.

In der Inklusionsförderung werden aktuell freie Stellen für ein FSJ angeboten

Ab dem 1. August besteht für viele Menschen von 18 Jahren bis ins Rentenalter die Möglichkeit, sich für 12 Monate in den Dienst der guten Sache zu stellen. Die Angebote für den Freiwilligendienst sind weit gefächert und reichen beispielsweise im klassischen sozialen Bereich von der Schulbetreuung bis hin zur Tagespflege für Senioren. In diesem Jahr bietet der Caritasverband Ostvest e.V. im Caritas Centrum in Haltern am See, interessierten Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres für Menschen mit Handicap im Bereich der Inklusionsförderung einzusetzen.

Die Aufgaben in der Inklusionsförderung sind sehr abwechslungsreich, erklärt Crisje Riewe-Schaaf. „Die jungen Menschen erhalten im Rahmen des Freiwilligendienstes, die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln und einen Einblick in ein soziales Berufsfeld zu erhalten. Es ist uns wichtig, die Menschen kontinuierlich zu begleiten und sie nach ihren Stärken und Wünschen einzusetzen.“ Im Rahmen der Inklusionsförderung gibt es vielseitige Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Schule: FSJ´ler können sich aktiv am Schulgeschehen beteiligen, eine verantwortungsvolle Betreuungsaufgabe übernehmen und eine abwechslungsreiche Zeit mit den Kindern- und Jugendlichen verbringen. Zusätzlich bietet der Caritasverband Ostvest e.V. am Standort in Haltern am See auch verschiedenste andere Einsatzmöglichkeiten in den sozialen Diensten an. Insbesondere im Nachmittagsbereich, sind die Mensa, der familienunterstützende Dienst sowie das heilpädagogische Voltigieren eine beliebte Einsatzmöglichkeit für ein FSJ.

Der Freiwilligendienst wird mit einem Taschengeld von 423€ pro Monat vergütet. Erstattet werden zudem die Fahrtkosten, eine Mittagsverpflegung sowie eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Nähere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten beim Caritasverbandes Ostvest e.V., Caritas Centrum in Haltern am See unter 02364 – 10 90 32 bei Crisje Riewe-Schaaf.

Familienunterstützender Dienst
Familienunterstützender Dienst

Wir unterstützen und begleiten Familien, in denen Angehörige mit Behinderungen leben - im Alltag und in der Freizeit.

Schulassistenz
Schulassistenz

Unser Angebot soll angemessene Schulbildung und Teilhabe am Unterricht ermöglichen. Wir helfen, Schulabschlüsse zu erreichen und Abbrüche zu verhindern.

Fachdienst Inklusionsförderung
Fachdienst Inklusionsförderung - Gruppenbild 2024
Der Fachdienst „Inklusionsförderung“: Gruppenbild