Schulassistenz

Schulassistenzen an den inklusiv arbeitenden Schulen in Haltern am See
Mit der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts an Halterner Schulen wird der inklusive Gedanke zunehmend umgesetzt. In einem inklusiven Bildungssystem entwickelt sich Schule zu einem multiprofessionellen Bildungsort, an dem Kinder und Jugendliche in ihrer Unterschiedlichkeit und mit ihren vielfältigen Bedarfen eine Struktur zur Teilhabe an Bildung vorfinden und die verschiedenen Partner auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Der Einsatz unserer Schulassistenten soll eine angemessene Schulbildung und Teilhabe am Unterricht ermöglichen. Sie unterstützt dabei Schulabschlüsse zu erreichen und hilft Schulabbrüche zu verhindern. Schulbegleitung ermöglicht die Teilhabe am schulischen Leben. Die Schulassistenz fördert die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler und assistiert bei der Bewältigung des Schulalltags, sowie bei der sozialen Integration in Bezug auf die Klassengemeinschaft. Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler verfolgt immer das Ziel einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Schulassistenz ist Teil des Schulsystems und wirkt als Verstärker gemäß Hilfeplan bzw. Förderplan und in enger Absprache mit dem zuständigen Lehrer/innen und Sonderpädagogen/innen. Weiterhin unterstützt die Schulbegleitung die Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten. Ihre Aufgabenstellung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und hilft Inklusion zu verwirklichen.
Unter einem Schulassistenz-Pool wird die Bündelung personeller Unterstützungsressourcen für verschiedene Schüler mit Handicap verstanden. Die Bedarfe einzelner Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden aus einem schuleigenen Pool von Assistenzkräften heraus bedient. In begründeten Fällen kann eine 1:1 Betreuung durch den Kostenträger (Jugendamt oder Sozialamt) gewährt werden.
Wir informieren Sie gerne zu Schulassistenzen, die Schüler/innen mit Behinderung aus Haltern am See während des Schulunterrichts begleiten. Die Antragsstellung und Kostenübernahme erfolgt über die zuständigen Behörden (Kreis Recklinghausen/Sozialamt; Stadt Haltern am See/Jugendamt).