Schulsozialarbeit (BuT)

Schulsozialarbeit

Sozialarbeit im Rahmen der BuTBeratung an Halterner Grundschulen

1. Was ist das „BuT“ – (Bildungs- und Teilhabepaket)?

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde eingerichtet, um Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu verschiedenen Angeboten zu ermöglichen. Eltern können dies beantragen, wenn sie

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2),
  • Sozialgeld nach SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag

beziehen. Dies betrifft u.a. eine Kostenübernahme für:

  • Schulausflüge,
  • Klassenfahrten,
  • notwendige Lernförderung und Schulbedarf,
  • gemeinsames Mittagessen in den Einrichtungen,
  • Fahrkosten sowie
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereins- und Freizeitangebote).

Eltern, die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II), Sozialgeld nach SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können eine Kostenübernahme beantragen.

2. BuT- Beratung für die Grundschulen in Haltern am See

Die Stadt Haltern am See bietet Eltern die Möglichkeit, sich über BuT- Leistungen beraten zu lassen. Unterstützung erhalten sie durch die Sachbearbeiter*innen der Stadt Haltern
am See sowohl bei der Anspruchsprüfung, als auch beim Ausfüllen der Anträge. Die BuT-Beratung des Caritasverbandes OstVest e.V. hat in erster Linie die Aufgabe, den
berechtigten Eltern und den Lehrkräften an den Schulen die Möglichkeiten der Förderung (Leistungen aus dem BuT) aufzuzeigen. Ziel ist es, den Zugang zu den entsprechenden Leistungen zu vereinfachen.

Dazu bieten wir, Anna-Lena Albrecht und Lisa Bork, als Mitarbeiterinnen des Caritasverbandes OstVest e.V. verschiedene Hilfen an. So haben wir gemeinsam mit den
in Haltern am See ansässigen Schulen feste Sprechzeiten abgestimmt, welche im Vormittagsbereich liegen. Nachmittags können Sie uns im Caritas Centrum im Haltern am
See, Sixtusstr. 39- 3. Etage, antreffen. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per Mail erreichbar:

3. Sozialarbeit im Rahmen der BuT-Beratung

Die Schulsozialarbeit im Rahmen der BuT-beratung hat sich zum Ziel gemacht, möglichst allen Kindern die gleichen Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Das setzt zum
einen voraus, dass die Angebote des BuT für Eltern und Lehrkräfte bekannt sind. Zum anderen ist es ebenso notwendig, die Motivation zur Annahme solcher Hilfen zu stärken und eventuelle Vorbehalte abzubauen.

Durch regelmäßige Kontakte zu Eltern, Schülern und dem Lehrpersonal können wir eine stets aktuelle Weitergabe von Informationen gewährleisten. So können z.B. konkrete Lernfördermaßnahmen organisiert werden oder der Kontakt zu Freizeitangeboten hergestellt werden.

4. Angebote für Eltern

Die Mitarbeiter des Caritas Centrums Haltern am See informieren über Möglichkeiten des BuT-Paketes und der Finanzierung in Informationsbriefen, die über die Schule an die Familien verteilt werden, an Elternabenden, in den Sprechstunden an den Schulen oder gerne auch in persönlichen Terminen, die individuell abgestimmt werden können.

Durch gute Vernetzung mit anderen Fachdiensten können die Eltern bei Bedarf in weitere Hilfsangebote vermittelt werden.

5. Angebote in den Grundschulen

Eines der wichtigsten Angebote ist die Übermittlung von Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket und die Unterstützung der Eltern und Lehrkräfte bei der Antragstellung.

Ein weiteres Angebot sind die persönlichen Elternkontakte und die Bedarfsermittlung und die eventuelle Überleitung zu weiteren Hilfsangeboten. Dies soll vor allem Lehrkräfte bei außerschulischen Kontakten unterstützen.

An den einzelnen Schulstandorten können nach Absprache regelmäßige Schülersprechstunden stattfinden. Hier haben die Kinder die Gelegenheit, über ihr Erleben von teilweise belastenden Situationen zu sprechen, was für Entlastung sorgt und die Möglichkeit bietet, das eigene Erleben und Handeln zu reflektieren und passende Lösungen zu erarbeiten.

Um Kinder aus einkommensschwachen Familien die Teilhabe an Bildung, Sport und Kultur zu erleichtern, ist es nötig, auch bei den nicht betroffenen Kindern ein Bewusstsein für Toleranz, Hilfsbereitschaft und Empathie zu fördern. Wenn Kinder bestimmte Statussymbole oder Freizeitaktivitäten nicht vorweisen können, kann es zu Ausgrenzungen kommen. Es soll eine Atmosphäre hergestellt werden, in der Andersartigkeit und Vielfalt akzeptiert werden kann und als selbstverständlich erlebt wird. Dies alles geschieht schon im Rahmen des Schulalltags und des Lehrplans – im Rahmen der BuT-Beratung können die Mitarbeiter des Caritas Zentrums die Lehrkräfte auch dabei unterstützen und sich an Aktionen und Projekten beteiligen.

Im Schulumfeld kann auch durch kollegiale Fallberatung unterstützt werden (z.B. im Kontext Kinderschutz – „Verfahrensschema Jugendhilfe und Schule“).


Schulsozialarbeit

- Eine Übersicht -

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Unterstützung der Eltern bei BuT-Anträgen

Persönliche Elternkontakte

(z.B. außerschulische Kontakte, Überleitung zu weiteren Hilfsangeboten)

Schülersprechstunden an den Schulstandorten

(nach Absprache mit den Schulen regelmäßig)

Unterstützung der Lehrkräfte bei Aktionen und Projekten

Beratung im Schulumfeld / kollegiale Fallberatung

(z.B. Kontext Kinderschutz: Verfahrensschema Jugendhilfe & Schule)